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Um 1900 wird in der Feldflur südlich des Ortes die hohe, mit einem Satteldach bedeckte Fachwerkscheune errichtet. Das weithin sichtbare Gebäude ist in Ständerbauweise erbaut worden. Sehr lange, steile Streben steifen das ansonsten einfache konstruktive Fachwerkgefüge aus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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