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Mitte des 19. Jahrhunderts am nördlichen Ortsausgang errichtete Hofreite mit zweigeschossigem, dreiachsigem, giebelständigem Fachwerkwohnhaus und den Hofraum nach hinten abschließender, traufständiger Scheune mit massivem Erdgeschoss und Fachwerkobergeschoss. Das Wohnhaus ist an der fünfachsigen, hofseitigen Trauffassade mittig über eine hohe Freitreppe erschlossen. Ohne Überstände stockwerkweise verzimmert, ist das Gefüge durch geschosshohe Streben ausgesteift.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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