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Zweigeschossiges, giebelständig zur Straße komplett mit geprägten Blechplatten verkleidetes Fachwerkwohnhaus auf einem abgestuften Werksteinquadersockel unterschiedlichen Materials. Das im 18. Jahrhundert errichtete Gebäude wird rückwärtig im Hof von einer zweiflügligen klassizistischen Tür mit feststehendem Glasoberlicht erschlossen und verfügt teilweise noch über bauzeitliche Fensteröffnungen mit Fenstern des 19. Jahrhunderts. An den Eckständern ist das geschossweise mit großem Überstand abgezimmerte Fachwerk durch dreiviertel hohe Streben ausgesteift. Der zweifach überkragende Giebel, der rückseitig ebenfalls mit Blechplatten verkleidet ist, trägt ein Satteldach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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