Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das giebelständig zur Linnerstraße errichtete Fachwerkeinhaus mit Satteldach schließt den gegenüber einmündenden Brückenweg optisch ab und leitet mit der abgeschrägten Ecke des Erdgeschosses in den mehrfach geschwungenen Mittelweg über. Das im vorderen Wirtschaftsbereich durch die Hanglage bedingte, oberirdisch in Sandstein errichtete Kellergeschoss, verfügte ursprünglich über eine Toreinfahrt. Diese heute zugesetzte Öffnung ist noch durch den breiten Sturzriegel und zwei darüber angeordnete Diagonalstreben ablesbar. Im dahinter anschließenden Wohnteil erhebt sich das hohe Erdgeschoss in Fachwerk über einem Sandsteinquadersockel. An der Traufseite findet sich in der Obergeschossschwelle folgende, nur noch teilweise lesbare Inschrift: "... und dessen EhefrauSa... die haben gott vertraut und dieses haus und Scheuna...1855..." Am hinteren Ende des Gebäudes ist das Erdgeschoss massiv erneuert. Mit Ausnahme der abgeschrägten Ecke ist das Fachwerk geschossweise ohne Überstände verzimmert und durch geschosshohe Streben ausgesteift.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |