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Nach 1866 errichtete, spätklassizistische Villa. Über Sockel stehender, dreigeschossiger Bau mit Satteldach. Achsensymmetrisch angelegte Schauseite mit Zentralverdichtung durch gekoppelte Öffnungen. Etagenweise vom einfachen Rechteckfenster über Schwib- zum Rundbogen variierende Fensterformen. Sämtlichen Öffnungsgruppen sind Balkone vorgesetzt. Der Front entlanglaufend eine Terrasse mit komplementär geschweiftem Abgang.
Das unter Satteldach liegende Nebengebäude besteht aus massivem Erdgeschoss und verputzter Fachwerkaufstockung, deren konservatives Gefüge partiell und im Verbund mit Fensterreihung sichtbar wird. Folkloristisch eingestimmte, filigran durchbrochene Leisten zieren Traufe und Fensterstürze. Kulturdenkmale aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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