Stiegelstraße 12
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
Willersdorf
  • Stiegelstraße 12
Hofanlage
Flur: 7
Flurstück: 93/1

Von einem Abzweig Zur Kirche zurückgesetzt, an der hier abknickenden Stiegelstraße errichtete Fachwerkhofreite. Das zur Stiegelstraße giebelständige Wohnhaus verfügt über ein aus Ziegeln auf einem Sandsteinsockel errichtetes Erdgeschoss und zwei stockwerkweise ohne Überstände verzimmerte Geschosse in konstruktivem Fachwerk mit geschosshohen Streben. Die Inschrift im Rähm des ersten Obergeschosses lautet: "Johann Daniel Röder und Peter Röder und ... Die haben Gott vertraut und dieses Haus erbaut im Jar 1835 ten 14 April Zimmermeister Dipper von Heringshausen Dis Haus ist mein und doch nicht mein der nach mir comt sols auch so sein". Das über einen schmalen, an der Stiegelstraße vorgebauten Anbau gleicher Bauweise erschlossene Gebäude ist in jüngerer Zeit auf der Hofseite erweitert worden. Der Dreiseithof ist rückwärtig von einer zweigeschossigen Scheune mit großem Hoftor und gegenüber des Wohnhauses durch ein giebelständiges Wirtschaftsgebäude abgeschlossen. Beide Gebäude, der nach einem Brand wiedererrichteten Hofreite sind in einfachem konstruktiven Fachwerk errichtet und durch geschosshohe Streben ausgesteift.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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