Zur Kirche 5
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
Willersdorf
  • Zur Kirche 5
Hofreite und Wohnhaus
Flur: 7
Flurstück: 111

Fachwerkhofreite mit Wohnhaus und spitzwinklig angesetzter Scheune an einer platzartig erweiterten Straßenkreuzung der Straße Zur Kirche und Stiegelstraße. Die Gebäude sind durch die Lage an einer gleichzeitigen Biegung der Straße Zur Kirche von drei Seiten einzusehen. Über einem aus Ziegeln auf einem Sandsteinsockel erichteten Erdgeschoss erheben sich zwei geschossweise abgezimmerte Stockwerke. Während die Aussteifung des ohne Überstände erbauten Wohnhauses mittels steiler Streben erfolgt, verfügt die Scheune über weit gespreitzte Streben mit gegenläufigen Fußbändern und Halsriegeln an Eck- und Bundständern sowie ein über der Gebälkzone mit genuteten Balkenköpfen und gerundeten Füllhölzern leicht auskragendes zweites Obergeschoss. Die an der hofseitigen Ecke mit einer über zwei Geschosse reichenden, abgeschrägten Ecke versehene Scheune weist am Rähm folgende Inschrift auf: "Paulus Wanhel und Anamaria dessen ehefrau Die haben Gott vertraut und haben diesen Bau erbaut im Jar 1803 14ten mei"


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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