Ohne Ortsangabe, Scheune
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
Willersdorf
  • Linnerstraße 57
  • Im Dorf
Scheune
Flur: 7
Flurstück: 158/5, 64/5, 72/3

Traufständig an einem Verbindungsweg von Brückenweg zur Linnerstraße um 1800 auf schmalem Sandsteinquadersockel errichtete Scheune mit linksseitig jüngerem Anbau aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Das zweigeschossige, von einem Satteldach abgeschlossene Gebäude schließt die Hofreite Linnerstraße 57 rückwärtig optisch ab. Der ältere Bauteil verfügt über ein hohes, nur durch eine Strebe ausgesteiftes Erdgeschoss und ein über breiter Gebälkzone auskragendes Obergeschoss, das durch Mannfiguren mit gegenläufigen Fußbändern an Eck- und Bundständern ausgesteift wird. Der jüngere Bauteil ist in konstruktivem Fachwerk mit weit gespreizten Streben an den Eckständern erbaut. Zwei große Scheunentore bestimmen das Erscheinungsbild.




Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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