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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus aus der Zeit um 1750 über einem dem Hang angepassten, verputzten Sockel, das rechtsseitig über eine hohe Freitreppe erschlossen ist. Zwischen kräftige Gefügeständer, die über beide Stockwerke reichen, ist zweigeschossiges Zwischenständerwerk in Langriegel anstelle von Rähm und Schwelle eingezapft. Zwischen den Langriegeln befinden sich abgefaste Balkenköpfe mit abgerundeten Füllhölzern. Die Proflilierung der Obergeschosslangriegel ist über die Gefügeständer, die zum Erdgeschoss hin in Form einer Abtreppung beschnitzt sind, hinweg geführt. Das kräftig dimensionierte, dichte Fachwerkgefüge wird an den Eckständern durch weit gespreizte Streben mit Kopfwinkelhölzern ausgesteift.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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