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Über einem Bruchsteinsockel massiv gemauertes, verputztes, zweigeschossiges, schlichtes Gebäude vom Ende des 19. Jahrhunderts, das über eine flache Freitreppe an der von Lisenen betonten Giebelseite mittig durch eine zweiflügelige historistische Rahmen-Füllungs-Tür mit Glasoberlicht erschlossen wird. Die zum Hof ausgerichtete vierachsige Traufseite wird durch einen zweiachsigen, von einem flachen Satteldach abgeschlossenen Mittelrisalit, der ebenfalls mit Lisenen versehen ist, geprägt. Sämtliche Fenster- und die Türöffnung sind segmentbogig abgeschlossen und mit einer Putzfasche ausgestattet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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