Am Mühlrain o. Nr., Hallenfassaden und Wasserkraftanlage der Fabrikanlage Johannsen
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Battenberg
  • Am Mühlrain
  • Mühlacker
Hallenfassaden und Wasserkraftanlage der Fabrikanlage Johannsen
Flur: 19
Flurstück: 6/1, 8/10
Großvolumige, direkt am ehemaligen Mühlbach gelegene, um 1900 errichtete Fabrikhalle mit Scheddach und Schaufassade zum Hof, an die sich im Nordosten ein verputzter jüngerer Anbau mit Satteldach anschließt. Die ältere Fassade gliedert sich in drei von einfach abgetreppten Giebeln abgeschlossene Bauteile, von denen der linke, am Wasser gelegene Bauteil aus Sandsteinquadern, die beiden anderen aus Ziegeln aufgemauert sind. Einziges Zierelement des linken Fassadenteils ist ein mittig aus der Wandfläche vorspringender, von rustizierten Sandsteinquadern gerahmter, segmentbogig abgeschlossener und flach übergiebelter Eingang mit zweiflügeliger Rahmen-Füllungs-Tür und feststehendem Glasoberlicht. Der mittlere und höchste Bauteil ist durch fünf Ziegelbänder horizontal gegliedert. Über der mittig angeordneten, von übergiebelten Lisenen gerahmten zweiflügeligen mit einem Rundbogenfenster abgeschlossenen Eingangstür befindet sich im Schaugiebel ein Okulus sowie eine Öffnung mit Rundbogenabschluss. Die Tür wird beidseitig von zwei ebenfalls rundbogig abgeschlossenen Fenstern flankiert. Der niedrige, rechte Bauteil wiederholt die Formen des Mittleren, nur dass lediglich drei Ziegelbänder die Fassade gliedern und die beiden flankierenden Fenster von Segmentbögen abgeschlossen sind. Aus der gleichen Bauzeit blieb außerdem an der vorderen Traufseite der Hallen ein in Fachwerk errichtetes Gebäude erhalten, das die historische Wasserkraftanlage beherbergt, die ihr Wasser über einen inzwischen in Beton eingefassten Wassergraben bezieht.

Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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