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An einer schmalen, von der Hauptstraße abzweigenden Stichstraße, giebelständig erbautes Fachwerkwohnhaus, das sich über einem straßenseitig nahezu geschosshohen, den Niveauunterschied des Geländes ausgleichenden, verputzten Sockel erhebt. Die traufseitige, historistische Rahmen-Füllungs-Tür ist vom Hof aus über eine hohe Freitreppe erschlossen. Das ohne Überstände verzimmerte Fachwerk besteht aus kräftigen, stockwerkübergreifenden Gefügeständern, in die zweigeschossiges Zwischenständerwerk in Langriegel eingezapft ist. Die Profilierung des traufseitigen Langriegels wird dabei über die zweigeschossigen Bundständer fortgeführt. Ausgesteift ist die Fachwerkkonstruktion aus dem frühen 19. Jahrhundert im Erdgeschoss durch Dreiviertelstreben, im Obergeschoss durch Mannfiguren mit zusätzlichen Fußstreben an der Traufseite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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