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Über einem verputzten Sockel errichtetes, giebelständiges, dreiachsiges Fachwerkwohnhaus des 19. Jahrhunderts, dessen Erdgeschoss hinter dem traufseitigen Eingang massiv erneuert ist. Die nur durch geschosshohe Ständer ausgesteifte Fachwerkkonstruktion besteht aus stockwerkübergreifenden Gefügeständern mit zweigeschossigem Zwischenständerwerk, das in Langriegel eingezapft ist. Dabei sind zwischen den Geschossen an der Giebelseite zwei, an der Traufseite nur ein Langriegel vorhanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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