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Großvolumiges, zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohnhaus auf einem das nach hinten abfallende Höhenniveau ausgleichenden Bruchsteinsockel. Die fünfachsige, mittig mit einem eingezogenen Eingang versehene und von einem Krüppelwalmdach abgeschlossene fünfachsige Trauffassade ist komplett mit geprägten Blechplatten verkleidet, die an den Seiten eine Eckquaderung imitieren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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