Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Ende des 19. Jahrhunderts errichtete Hofreite bestehend aus einem zweigeschossigen Fachwerkwohnhaus auf flachem Sockel und einer den Hofraum nach hinten abschließenden zweigeschossigen Scheune mit massiv gemauertem Erdgeschoss und Obergeschoss in konstruktivem Fachwerk. Bei beiden Gebäuden ist das Fachwerk mit geschosshohen Streben ausgesteift. Das zur Straße giebelständige, breitgelagerte, vierachsige Gebäude mit Krüppelwalmdach ist im Hof über eine mittig vor der hier fünfachsigen Fassade angeordnete Freitreppe erschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |