Luisenstraße 4, Alte Kirche, historische Innenansicht
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Luisenstr. 4; Kirchenschiff nach Osten
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Luisenstr. 4; Kirchenschiff nach Westen
Luisenstr. 4; Kirchenschiff nach Osten
Luisenstr. 4, Kirche, Inschriftenstein mit Datierung über dem Südportal
Luisenstr. 4 (x)
Luisenstr. 4, sog. Alte Kirche; Ansicht von Nordwesten
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Luisenstr. 4, sog. Alte Kirche (x)
Luisenstr. 4; Kirchenschiff nach Westen
Luisenstr. 4, sog. Alte Kirche; Ansicht von Süden mit Portal und Chorturm
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Allendorf
  • Luisenstraße 4
Sogenannte Alte Kirche
Flur: 10
Flurstück: 32/1
Allendorf war bereits im Mittelalter Filialgemeinde von Battenfeld und wurde erst 1964 selbständige Pfarrei. Der den bestehenden Bau datierende Portalstein wird 1740 im Battenfelder Kirchen-Saalbuch beschrieben: "In der Allendörfer Cappel obig der Tür stehet das Wappen eines Wolfangel mit drei Creutze cum ao 1496.“ Ungewiss ist jedoch, ob es sich tatsächlich in allen Teilen um einen Neubau handelt, oder ob ältere Reste integriert wurden. Dendrochronologisch untersucht wurden ein Kopfband im Turm auf 1490 ± 8 Jahre sowie ein Türpfosten am Turm auf um oder nach 1480. Das Holzgewölbe im Langhaus entstand vermutlich um 1700, das Gratgewölbe im Chor wurde 1948/49 erneuert. Als die Alte Kirche nach dem Neubau "Auf dem Loh“ nicht mehr benötigt wurde, entging sie 1965 nur knapp einem Abbruch und konnte trotz zunächst fehlender Nutzung durch einen Förderkreis erhalten werden. 1976 bis 1981 erfolgte die vollständige Renovierung, dabei wurde auch der Fußboden abgesenkt. Der Raum wird heute für Gottesdienste beider Konfessionen, für Ausstellungen und Konzerte genutzt.Kleiner, verputzter Saalbau aus Bruchstein mit wuchtigem Chorostturm, beide Bauteile in der Außenwirkung mit Werksteinecken einheitlich. Kleine Fenster ohne Maßwerk im Chor und in den Traufseiten (mit Sandsteingewänden) gotisch, das breite, rechteckige Fenster der Westseite ist jünger; darüber ein verschieferter Fachwerkgiebel. Die Sandsteinplatte über dem (erneuerten) Portal der Südseite ist sicherlich eine Spolie (einer Grabplatte?), wobei die beiden Wappenschilde – links eine Wolfsangel, rechts ein nicht mehr erkennbares Tier mit drei Zehen an einem Fuß, umgeben von drei Kreuzen – originaler Bestand sind, auf bzw. in die die Jahreszahl "1496“ nachträglich eingetieft wurde. Auch die kleine, einen vorhandenen Platz nutzende Inschrift links der Wappentafeln "Diese Kirch ist neu Erbaut im Jahr“ gehört zu den Ergänzungen. Der Stein der Zeit vermutlich um 1460 bis 1480 wurde wohl erst im 18. Jahrhundert in dieser Form bearbeitet und eingesetzt. Der Chorturm ist im oberen Bereich ohne weitere Öffnungen und vielleicht im Mauerkern älter (vgl. Rengershausen, Viermünden). Verschiefertes Obergeschoss aus Fachwerk und allseitig abgewalmter Turmhelm mit kurzem Längsfirst, nach Norden und Süden mit je einem Erker besetzt; dendrochronologisch auf 1496 datiert. Im Innenraum trennt ein segmentbogenförmiger Balken zwei ungelenk konstruierte Holzgewölbe, die durch hölzerne Schlusssteine und aufgemalte Rippen Kreuzgratgewölbe nachahmen. Die (wirklichen und nur optischen) Trageglieder sowie die Fensterrahmungen sind nach Befund in dunklem Rot gefasst. Der stark eingezogene Chor ist in niedrigem Spitzbogen zum Schiff geöffnet, darüber eine Mauervorkragung und eine Tür in die Turmobergeschosse mit Treppenaufgang von der Nordempore aus. Das (1948/49 erneuerte) Chorgewölbe ohne Anfänger oder Kämpfer.Von der mittelalterlichen Ausstattung ist ein Altarblock aus Bruchstein erhalten. Die dreiseitige Empore auf Ständern, an der Südseite wegen der Kanzel kürzer, ist dendrochronologisch auf 1572 und 1679 ± 8 Jahre datiert, die Balken sind zum Teil zweitverwendet. Brüstungsfüllungen der Westempore und zur Kanzel hin mit Blumenmotiven und stilisierten vegetabilen Formen, vermutlich 18. Jahrhundert. Die Kanzel wohl aus dem 18. Jahrhundert mit Kruzifix nach einer Kupferstichvorlage. Glocke aus dem Jahre 1774, Gießerei Schneidewind in Frankfurt/Main.

Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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