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Giebelständiges, zweigeschossiges Einhaus auf einem hohen Werksteinsockel mit Eckquaderung, das weit in die Parzelle reicht. Das Fachwerk des frühen 19. Jahrhunderts ist ohne Geschossüberstände errichtet, komplett verschiefert und von einem Satteldach mit Krüppelwalm abgeschlossen. Erschlossen wird der fünfachsige Wohnteil traufseitig über eine mittige, hohe, zweiarmige Freitreppe. Rückwärtig daran anschließend befindet sich eine breite Toreinfahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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