Außerhalb der Ortslage, Jüdischer Friedhof (x)
Außerhalb der Ortslage, Jüdischer Friedhof
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Allendorf
Battenfeld
  • Auf dem Krögerain
Jüdischer Friedhof
Flur: 9
Flurstück: 156

Die wohl schon auf das 17. Jahrhundert zurückreichende jüdische Gemeinde Battenfelds umfasste 1712 vier Familien. Sie wuchs bis 1830 auf 60 Mitglieder an, 1859 waren es 50. Danach verringerte sich die Anzahl jüdischer Bürger bis 1905 auf 29 und 1933 gab es schließlich noch 22. Spätestens seit 1777 existierten in Battenfeld eine Synagoge und ein Friedhof. Die erste, von Aron Blumenthal 1825 gestiftete, jüdische Schule wurde 1876/77 in eine öffentliche Volksschule umgewandelt und 1925 aufgelöst. Zwar überstand das Schulgebäude das Dritte Reich, die Synagoge wurde jedoch 1938 niedergebrannt, der Friedhof aufgelöst und die Grabsteine zur Befestigung von Mühlgraben und Bahndamm verwendet. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges mussten die Battenfelder unter Aufsicht amerikanischer Soldaten den Friedhof soweit dies noch möglich war wieder herrichten. Der Friedhof wurde bereits im 18. Jahrhundert nordwestlich des Ortes „auf der Struth“ nahe am Waldrand für die Juden im Amt Battenberg angelegt und umfasst 3620 m². Es sind etwa 170 Grabsteine erhalten. Die ältesten aus dem 18. Jahrhundert sind aus rotem Sandstein gefertigt und ausschließlich mit hebräischen Inschriften und wenig Ornament versehen. Grabinschriften der Folgezeit sind immer noch in hebräischer Schrift verfasst, aber durch Altersangaben und Sterbedaten in deutscher Sprache ergänzt. Die jüngeren Grabsteine tragen vielfach zwei Inschriften in hebräischer und deutscher Sprache, entweder jede Sprache auf einer Seite des Grabsteins oder übereinander.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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