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Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus gegenüber der Einmündung der Jägerstraße um 1800 über einem hohen Sockel errichtet. Das über eine traufseitig angeordnete Freitreppe durch einen jüngeren Windfang erschlossene Gebäude ist stockwerkweise mit Überständen verzimmert. Genutete Balkenköpfe und gerundete Füllhölzer prägen die Gebälkzonen. Die Fachwerkkonstruktion ist durch Mannfiguren an den Eckständern und Dreiviertelstreben an den Bundständern, im Obergeschoss zusätzlich mit gegenläufigen Fußbändern, ausgesteift. Der zweifach überkragende, von einem Satteldach abgeschlossene Giebel ist mit Winkelhölzern versehen, die vor allem das Brüstungsgefach unterhalb des mittigen Fensters betonen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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