Hauptstraße 26
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Allendorf
Rennertehausen
  • Hauptstraße 26
Wohnhaus
Flur: 1
Flurstück: 668/4

Das an einem Knick der Hauptstraße, der gleichzeitig Abzweig der Schuhmacherstraße ist, abgewinkelt zur Straße und leicht in den Straßenraum ragende, zweigeschossige Fachwerkgebäude bildet mit seiner Traufseite einen optischen Abschluss der östlich verlaufenden Hauptstraße. Über einem verputzten und mit Quadermalerei versehenen Sockel erheben sich stockwerkübergreifende Gefügeständer, in die ein zweigeschossiges Zwischenständerwerk mit Langriegeln eingezapft ist. Das Fachwerk ist durch Mannfiguren an Eck- und Bundständern ausgesteift und zeigt profilierte Langriegel sowie genutete Balkenköpfe. Ein durch Kopfwinkelhölzer gesicherter Sturzbalken mit der Inschrift: "Der Segen den uns Gott giebt hier auf Erden der soll hier ein gescheuert werden" markiert eine ehemalige Tordurchfahrt und belegt die ursprüngliche Nutzung eines Gebäudeteils als Scheune. Seitlich des zugesetzten Tores befindet sich ein durch eine hohe Freitreppe erschlossener, jüngerer Windfang. Das giebelseitig verschieferte Gebäude des späten 18. Jahrhunderts wird von einem flachen Satteldach abgeschlossen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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