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In der Sichtachse der Schuhmachergasse an der Einmündung des Feldhardswegs giebelständig zur Hauptstraße errichtetes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus des frühen 19. Jahrhunderts, das in jüngerer Zeit firstparallel verlängert und um eine winklig angesetzte Scheune erweitert wurde. Das giebelseitig verschieferte Wohnhaus ist über dem hohen Werksteinsockel mit Sandsteineckquaderung ohne Überstände mit stockwerkübergreifenden Gefügeständern, zwischen die ein Zwischenständerwerk mit Langriegeln anstelle von Rähm und Schwelle eingezapft ist, versehen. An den Gefügeständern wird die Profilierung des Langriegels, der mit einer nicht mehr lesbaren Inschrift versehen ist, übernommen. Die fünfachsige, mittig über eine hohe zweiarmige Freitreppe erschlossene Fassade wird mittels Dreiviertelstreben ausgesteift und von einem Satteldach abgeschlossen. Die zwei stockwerkweise verzimmerten Geschosse der Scheune erheben sich über einem geschosshohen Sockel. Das konstruktive Fachwerk ist durch geschosshohe Streben ausgesteift.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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