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Einen tiefen Hofraum rückwärtig abschließendes, traufständiges Fachwerkwohnhaus. Über einem verkleideten Sockel erheben sich zwei stockwerkweise abgezimmerte Geschosse mit aufwendiger Gebälkzone, die mit abgefasten Balkenköpfen sowie profilierten Füllbrettern und beschnitzter Obergeschossschwelle versehen ist. Das Fachwerk ist symmetrisch aufgebaut und durch weit geschwungene Streben mit Kopfhölzern ausgesteift. Erschlossen wird das von einem Satteldach abgeschlossene Gebäude aus der Mitte des 18. Jahrhunderts durch eine mittige angeordnete, zweiflüglige historistische Tür.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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