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Den zur Straße offenen Hofraum rückwärtig abschließendes, traufständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts auf einem flachen Sandsteinsockel. Es ist mittig durch eine zweiflügelige klassizistische Haustür mit feststehendem Glasoberlicht erschlossen. Das dichte Fachwerkgefüge ist durch stockwerkübergreifende Eckständer mit Langriegeln, in die zweigeschossiges Zwischenständerwerk eingezapft ist, aufgebaut. Die Langriegel der Trauffassade bilden eine Gebälkzone mit gerundeten Füllhölzern und durch Perlstäbe im oberen Langriegel betonte Balkenköpfe aus, demgegenüber ist an der Giebelseite nur ein Langriegel zur Geschosstrennung vorhanden. Der rechte Eckständer ist in Höhe der Gebälkzone konsolartig abgebeilt. Anstelle der stark geschwungenen Streben mit Kopfwinkelhölzern an der Schauseite übernehmen an der Giebelseite einfache geschosshohe Streben ihre Funktion.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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