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Zweigeschossige, giebelständige, mit ihrer Erdgeschossfassade dem Straßenverlauf angepasste Scheune, deren Hofraum sich zur Straße öffnet und den Zugang zu den rückwärtig im Hof errichteten Gebäuden gewährt. Es handelt sich bei der Fachwerkkonstruktion des späten 17. Jahrhunderts um eine Mischform aus Ständer- und Stockwerkbau. Das Obergeschoss der Giebelfassade kragt linksseitig über das Erdgeschoss aus und ist dort stockwerkweise verzimmert, die anderen Ecken verfügen über durchlaufende Ständer, von denen der straßenseitige konsolartig abgearbeitet ist. Während das zweigeschossige konstruktive Zwischenfachwerk an den Traufseiten in einen einzigen Langriegel eingezapft ist, gibt es an der Giebelseite ein Rähm und eine mit Schiffskehlen beschnitzte Schwelle. Die auskragenden, an ihren Vorderseiten abgefasten Deckenbalken ruhen auf geschwungenen Knaggen und Bügen. Ausgesteift wird die, sich über einem abgestuften Bruchsteinsockel erhebende, Fachwerkkonstruktion durch weit gespreizte Dreiviertelstreben. Vom Hof aus sind Wohn- und Scheunenteil durch Brettertüren, bzw. ein Tor erschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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