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In zweiter Reihe hinter der Parzelle von Mühlenstraße 7 errichtetes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit kräftigen Hölzern. Der nahezu geschosshohe Sockel ist mit jüngerem polygonalem Mauerwerk versehen und enthält an der Traufseite die Erschließung sowohl des Kellers als auch des Wohnbereiches. Während das Erdgeschoss nur an den Eckständern und oberhalb des Eingangs über Dreiviertelstreben und Kopfwinkelhölzer verfügt, ist das über einer Gebälkzone mit gerundeten Balkenköpfen sowie profilierten Füllhölzern und Schwellen rundum auskragende Obergeschoss von Mannfiguren mit Gegenstreben bestimmt. Der ebenfalls überkragende, verschieferte Giebel trägt die Inschrift: "Anno 1745".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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