Mühlenstraße 19
Mühlenstraße 19
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Allendorf
Rennertehausen
  • Mühlenstraße 19
Wohnhaus und Scheune
Flur: 1
Flurstück: 375/14

Fachwerkhofreite bestehend aus einem weit an den linken Rand des Hofraumes zurückgesetzten, zweigeschossigen, giebelständigen Wohnhaus und einer rechtwinklig dazu angeordneten, freistehenden, traufständigen, ebenfalls zweigeschossigen Scheune. Durch die Positionierung auf der Parzelle öffnet sich der Hof zur Straße und erweitert optisch den Straßenraum. Das Wohnhaus ist über einem flachen, verputzten Sockel stockwerkweise mit großem Überstand abgezimmert; das Erdgeschoss im hinteren Bereich massiv erneuert. Während die Giebelseite verschiefert ist, zeigt sich an den Traufseiten ein stark dimensioniertes Fachwerkgefüge des 18. Jahrhunderts mit verschieden hohen Streben zur Aussteifung. Die Gebälkzone verfügt über abgerundete Füllhölzer und Balkenköpfe, die durch Perlstäben in der profilierten Obergeschossschwelle betont sind. Die Scheune erhebt sich als dreizoniger Ständerbau über einem flachen Sandsteinsockel. An den Seiten sind in die Gefügeständer Langriegel eingezapft, in der Mitte gibt es einen höher gesetzten Sturzriegel für das Tor, dessen Öffnung mit einem umlaufenden Rahmenprofil versehen ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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