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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkhaus aus dem späteren 19. Jahrhundert, das den Abzweig des Seigertshäuser Weges städtebaulich markiert. Das stockwerkweise verzimmerte Wohnhaus erhebt sich über einem fast geschosshohen Ziegelsockel und wird traufseitig über eine lange, einläufige Freitreppe erschlossen. Es zeigt ein einfaches konstruktives Fachwerkgefüge mit geringen Holzquerschnitten und geschosshohen Streben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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