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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus am südlichen Zugang zum Rathausplatz auf nahezu quadratischem Grundriss. Das Gebäude ruht auf einem hohen Bruchsteinsockel und zeigt ein sehr hohes Erdgeschoss mit Dreiviertelstreben und unregelmäßigem Gefüge. Über der durch gerundete Balkenköpfe und Füllhölzer betonten Gebälkzone erhebt sich mit leichtem Überstand das Obergeschoss des stockwerkweise verzimmerten Hauses aus dem späteren 18. Jahrhundert. Auch hier ist das unregelmäßige Fachwerkgefüge mit Dreiviertelstreben, die zusätzlich mit Kopfwinkelhölzern versehen wurden ausgesteift.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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