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An städtebaulich hervorgehobener Stelle gegenüber dem Haupteingang des Rathauses errichtetes, traufständiges, breit gelagertes, fünfachsiges Einhaus, das den Platz optisch nach Süden abschließt. Das zweigeschossige, stockwerkweise verzimmerte Fachwerkhaus erhebt sich über einem flachen Werksteinsockel und zeigt sehr regelmäßiges, dichtes Fachwerkgefüge mit steilen geschosshohen Streben unter einem Satteldach. Holzquerschnitte und Verzimmerung weisen dem Wohn- und Wirtschaftsgebäude eine Bauzeit in der Mitte des 19. Jahrhunderts zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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