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Nach Entwurf Jacobi für Wilhelm Petri 1865 entstandene Villa. Geschlossener, über Sockelzone stehender, klassizistischer Kubus von drei Geschossen mit Walmdach. Orthodox horizontal gegliederter Bau mit frontal streng vierachsiger Durchfensterung mittels keilsteinbesetzter Schwibbogenöffnungen. Optische Zentrierung durch gusseiserne Veranda mit Freisitz. Von höchst individuellem Entwurf sind die heiter stimmenden, farbig ausgelegten Blumen- und Rankenmotive. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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