Außerhalb der Ortslage, Friedhof, Grabmal eines Maurers
Außerhalb der Ortslage, Friedhof, Denkmal für einen Leinwandhändler
Außerhalb der Ortslage, Friedhof, Grabmal mit maurisch anmutendem Bogen
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Rosenthal
  • Hinter dem Totenhof
Friedhof
Flur: 11
Flurstück: 2/1

Im Jahre 1838 legte die Stadt Rosenthal an der Kirchhainer Straße, etwas außerhalb der Stadt einen neuen Friedhof an, der bis heute genutzt wird. Der in seiner Struktur inzwischen stark veränderte Friedhof zeigt noch drei Grabdenkmäler aus der frühen Zeit. Im hinteren Teil befindet sich das Monument des 1850 verstorbenen Leinwandhändlers Jacob Schneider, das aus einer kubischen Basis mit Inschriftenkartuschen besteht. Darüber erhebt sich eine auf breiten Profilen ruhende Kämpferplatte, die einem gestuften Obelisken als Basis dient, der an jeder Seite einen Cherub zeigt und von einer Vase bekrönt ist. Die Inschriften lauten:  „Dieses Denkmal weieht den auf diesem neuen Friedhof ruhenden Jacob Schneider, Bürger u. Leinwand=Händler zu Rosenthal. Geboren Rosenthal 18. Juni 1775, gestorben daselbst 18. Septem. 1850. Text Matth. 25 V. 14 29. – Die Ruhestätte ist eingerichtet durch zeitgen. Bürgermeister Heinrich Rückert. – Sp. Salomo 10 V. 7. Das Gedächtnis der Gerechten bleibt im Segen Psalm 90 V. 12. – Lehre uns Bedenken dass wir sterben müssen auf dass wir klug werden.“In der Mitte des Friedhofs steht das Grabmonument des 1883 verstorbenen Maurers Heinrich Mohr, der den Stein jedoch schon im Jahre 1863 aufstellen ließ. Das Monument zeigt eine in einem Kugelsegment endende Säulentrommel, die durch unterschiedliche Zahnradgesimse in drei Teile gegliedert wird. Der obere Teil verfügt über zwei Achtsterne und zwei Blumenranken, der untere Teil birgt folgende Inschriften: „Gestorben den 23. April 1883. Der Maurer Heinr. Mohr geboren am 11. Juli 1809 verheiratet mit Gertrude Rückert hat sich im Gedanken an Tod und Gerict diesen Grabstein selbst zubereitet und gesetzt am 10. Märtz 1863. – Wir wissen aber so unser irdisches Haus dieser Hütter zerbrochen wird, das wir einen Bau haben von Gott erbaut, ein Haus nicht mit Handen gemacht das ewig ist im Himmel.“Das dritte historisch wertvolle Monument befindet sich vor der Trauerhalle und zeigt zwei Pfeiler mit gotisierenden Inschriftenkartuschen, die über gebrochenen Kämpferplatten einen maurisch anmutenden, mehr als halbrunden Bogen mit der Inschrift „Ihren liebenden Eltern“ tragen. Der Grabstein wurde 1863 von Conrad Schleiter für seine Eltern Johann und Catharina Schleiter aufgestellt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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