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In direkter Nachbarschaft des Kirchplatzes um 1700 errichtetes, taufständiges, zwei bis dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus. Über einem flachen Werksteinsockel erhebt sich das nach außen sehr hohe Erdgeschoss, das im Inneren bis zur Höhe der zweiten Verriegelung ehemals den heute zu einem Laden umgebauten Keller beherbergte. Die unregelmäßige Konstruktion wird durch unterschiedlich lange Streben und Kopfwinkelhölzer ausgesteift. Über den in Ständerbauweise zusammengefassten heutigen unteren beiden Geschossen wurde mit Überkragung ein weiteres Stockwerk aufgesetzt. Dieses zeigt ein regelmäßigeres Fachwerk mit Mannfiguren an den Eckständern, einer breiten Gebälkzone sowie mit Rundstab auf Volutenbasis und Maskenkapitell beschnitzten Eckständer. Im Jahre 1870 wurde in ähnlichen Grundformen der rechte Gebäudeteil angefügt, der noch heute über eine bauzeitliche Doppeltür erschlossen wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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