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Nach der Mitte des 19. Jahrhunderts errichtetes, giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus. Auf einem flachen Werksteinsockel ruhend, zeigt das stockwerkweise abgezimmerte Gebäude ein regelmäßiges Fachwerkgefüge mit Dreiviertelstreben, die im Obergeschoss zusätzliche Fußbänder aufweisen. Breite Gebälkzonen gliedern die bündig verzimmerten Stockwerke.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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