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1865 nach Entwurf Jacobi für W. Petri entstandene, klassizistische Villa. Frontal durchgebildeter, kubischer Bau mit Walmdach und einem wohl neueren, die Traufe sprengendem Dachausbau. Der strengen Horizontalgliederung an der vierachsigen Fassade wird mit dem aus Öffnungen und Reliefs bestehenden Vertikalverbund der äusseren Achsen ein Gegengewicht gesetzt. Durch die neobarocke Innenausstattung des zweiten Kurhausbaus (1852) angeregte (s. auch Nr. 87) Ornamentik. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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