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Scheune eines ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens gegenüber dem Rathaus. Der an städtebaulich hervorgehobener Position im ausgehenden 19. Jahrhundert errichtete Scheunenbau schließt den Platz westlich des Rathauses optisch nach Norden ab. Das Erdgeschoss des rechten Teils der Scheune wurde aus großen Quadern nicht lagenhaft vermauerter Sandsteine errichtet, dessen Straßenfront regelmäßig durch zwei segmentbogige Fenster und eine ebensolche mittige Tür gegliedert ist. Das Obergeschoss und der linke Teil der Scheune mit der Toreinfahrt wurde in einfachem konstruktiven Fachwerk mit steilen geschosshohen Streben errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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