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1699 als Amtssitz des örtlichen Vertreters des Landgrafen errichtetes Fachwerkhaus. Der zweigeschossige, stockwerkweise verzimmerte Bau ruht auf einem flachen Werksteinsockel und wendet seine Traufseite der ehemaligen Einfahrt der Burg zu. Die beiden Vollgeschosse des großvolumigen Gebäudes zeigen ein dichtes Fachwerkgefüge mit leicht gebogenen Dreiviertelstreben an den Eckständern. Das Obergeschoss kragt über einer schmalen Gebälkzone und einer profilierten Schwelle leicht über. Das herrschaftliche Wohnhaus wird von einem steilen Krüppelwalmdach abgeschlossen und ist an der Giebelseite vollständig verschiefert. Zum Anwesen des Amthauses gehören auch noch eine im frühen 19. Jahrhundert errichtete, zum Hof traufständige Fachwerkscheune mit Halbwalmdach sowie ein als Ständerbau im 19. Jahrhundert errichteter, zweigeschossiger Zwischenbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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