Battenberger Straße 7
Battenberger Straße 7
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Battenberg
Berghofen
  • Battenberger Straße 7
Wohnhaus
Flur: 18
Flurstück: 55

Spitzwinklig und giebelständig zur Straße errichtetes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus auf abgestuftem Sandsteinquadersockel, das hofseitig über eine flache Freitreppe erschlossen ist. Die 1950 noch lesbare Inschrift datiert das Gebäude: "Durch Gotes Hilfe und Macht ist dieser Bau instand gebracht. Jacob Sellmann und dessen Ehefrau haben Gott vertraut und dieses Haus erbaut Zimmermeister ist gewesen Johannes Jesberg von Röddenau 18. Juli 1808". Während das Erdgeschoss in der hinteren Haushälfte massiv erneuert wurde, dürfte sich unter der Verkleidung an den Traufseiten und Verschieferung an der Giebelseite das ursprüngliche Fachwerk, mit stockwerkübergreifenden Gefügeständern an den Gebäudeecken und zweistöckigem Zwischenständerwerk mit eingezapftem Langriegel, erhalten haben, da die Fenster in Größe und Position historischen Ansichten entsprechen. Zum Denkmalumfang gehört außerdem eine gegenüber dem Wohnhaus den Hofraum abschließende, ebenfalls giebelständig zur Straße errichtete Scheune. Das große, traufseitig angeordnete Hoftor reicht bis ins obere Geschoss hinein. Rechtsseitig ist das jüngere, stockwerkweise verzimmerte Fachwerk durch geschosshohe Streben gekennzeichnet, linker Hand der vordere Bereich des Erdgeschosses in Ziegelmauerwerk massiv erneuert. Trotzdem ist die Fachwerkkonstruktion mit kräftigen, geschossübergreifenden Gefügeständern und zweigeschossigem Zwischenständerwerk mit eingezapftem Langriegel deutlich ablesbar geblieben. Die Profilierung der Langriegel läuft über die Gefügeständer hinweg. Die Eckständer verfügen über Rundstabprofile, die unten in einer mit Flechtwerk versehenen Basis, oben in einem Perlstab mit Rosetten enden. Ausgesteift wird das Gefüge durch Streben mit Kopfwinkelhölzern und gegenläufigen Fußbändern sowie einigen Kurzstreben.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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