Evangelische Kapelle zu Berghofen, M 1:50, 1910 - Südansicht der Kirche
Evangelische Kapelle zu Berghofen, M 1:50, 1910 - Querschnitt 2
Zentralstraße 1, Evangelische Kirche, Kirchenschiff nach Westen
Zentralstraße 1, Evangelische Kirche, Zentralstraße 1, Ansicht von Südosten
Zentralstraße 1, Evangelische Kirche, Ansicht von Südwesten
Zentralstraße 1, Evangelische Kirche (x)
Zentralstraße 1, Evangelische Kirche (x)
Zentralstraße 1, Evangelische Kirche, polygonaler Kanzelkorb
Zentralstraße 1, Evangelische Kirche, Kirchenschiff nach Westen
Zentralstraße 1, Evangelische Kirche, Ansicht von Südwesten
Zentralstraße 1, Evangelische Kirche, Westansicht
Zentralstraße 1, Evangelische Kirche, Kirchenschiff nach Osten
Evangelische Kapelle zu Berghofen, M 1:50, 1910 - Längsschnitt
Zentralstraße 1, Evangelische Kirche (x)
Zentralstraße 1, Evangelische Kirche, Kirchenschiff nach Osten
Zentralstraße 1, Evangelische Kirche, Westansicht
Evangelische Kapelle zu Berghofen, M 1:50, 1910 - Westansicht der Kirche
Evangelische Kapelle zu Berghofen, M 1:50, 1910 - Querschnitt 1
Evangelische Kapelle zu Berghofen, M 1:50, 1910 -Kirchengrundriss
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Battenberg
Berghofen
  • Zentralstraße 1
Evangelische Kirche
Flur: 18
Flurstück: 49/2

Der Bau der ersten bekannten Kirche erfolgte 1561. Wie ein Modell zeigt, handelte es sich um eine Fachwerkkirche auf einem geschosshohen Bruchsteinsockel, deren einfaches Satteldach im Westen von einem Dachreiter mit spitzem Zeltdach bekrönt wurde. Sie wurde 1911 wegen Baufälligkeit und mangelnder Größe abgerissen und an anderer Stelle durch einen Neubau ersetzt. 1912/1913 wird dann eine neue Kirche an der Einmündung des Eckenweges in die Zentralstraße nach den Plänen des Kirchenbaumeisters für den Konsistorialbezirk Wiesbaden, Ludwig Hofmann aus Herborn, errichtet. Die Hälfte der Kosten trug Kaiser Wilhelm II. in Form eines Gnadengeschenks. Am 17.8.1913 wurde die Kirche geweiht. Die 1967 renovierte Kirche zeigt sich außen als einfacher, aus grob behauenem Werkstein errichteter Saalbau mit stumpfem Abschluss im Osten und einer eingezogenen Vorhalle im Westen, neben der sich der Aufgang zur Empore befindet. Am Schnittpunkt der mit einem verschieferten, doppelt überkragenden Giebel versehenen Vorhalle und dem Kirchenschiff erhebt sich ein hoher, quadratischer Dachreiter mit spitzem Turmhelm. Einziges, aufwendiger gestaltetes Bauteil, der ansonsten schlichten Kirche ist die in der Vorhalle angeordnete segmentbogige Tür mit ihrem in Renaissancemanier ausgebildeten stark profilierten Gewände mit Blattrankenrahmung und einem Schlussstein in Form eines mit Blattrahmen versehenen, auf einer Blüte angeordnetem Herzjesukreuz.

Der außer von den drei Rundbogenfenstern der Längsseiten noch durch kleine Gauben in der flachen Gewölbetonne belichtete Raum ist weiß getüncht und wird nur durch die Einbauten an den beiden Schmalseiten sowie ein in der Mitte des Kirchenschiffs angebrachtes Sprengwerk gegliedert. Den Westen nimmt die auf vier gefasten Ständern mit geschwungenen Kopfhölzern ruhende Orgelempore ein, die über eine mit stark profilierten Taubändern und schlanken Brettbalustern versehen Brüstung verfügt. Die Ostseite nimmt unter einem in barocken Formen gefassten Bleiglasfenster mit dem Bildnis Jesu als Hirte ein Kanzelaltar ein, dessen zentrale Kanzel im Jahre 1780 vom ortsansässigen Schreiner Johann Heinrich Henkel gefertigt und 1912 an der heutigen Stelle eingefügt wurde. Der rückseitig erschlossene, polygonale Kanzelkorb ruht auf einem achteckigen Fuß, dessen unterer Teil aus Sandstein gefertigt ist und dessen oberer hölzerner Teil über geschwungenen Kopfbänder den mit stark profilierten Horizontalhölzern versehenen Korb trägt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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