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Forststraße 3, Stallgebäude
Forststraße 3, Forsthaus
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Allendorf
  • Forststraße 3
Forsthaus
Flur: 19
Flurstück: 10/3
Im Jahre 1774 erhielten drei Allendorfer Bürger vom Landgrafen in Darmstadt die Erlaubnis, sich auf seinem Land in Osterfeld auf Erbleihgütern anzusiedeln. Die Ansiedlung wuchs nur allmählich und hatte im Jahre 1895 erst 32 Einwohner. Wenige Jahre nach dieser ersten Erfassung der Bewohner wurde 1903 am Rand des Ortes ein massives Forsthaus errichtet, dessen Wirtschaftsteil im Jahre 1942 abbrannte und neu errichtet wurde.An den niedrigen, fünfachsigen Wohnteil schließt sich rückwärtig ein ebenfalls auf einem flachen Werksteinsockel errichteter Wirtschaftsteil, bestehend aus einer Scheune und einem Stall an. Um den Wirtschaftsteil auch für Heuwagen befahrbar zu machen, wurde ein Drempelgeschoss aus Fachwerk aufgesetzt. Bestandteil der Anlage ist ein dem Haupthaus gegenüber liegender Stall aus Ziegelmauerwerk mit einem flachen Fachwerkdrempel und steilem Satteldach.

Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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