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Im 19. Jahrhundert auf einer schmalen Parzelle an der Einmündung der Auestraße in die Berliner Straße zweigeschossig errichtetes ehemaliges Fachwerkeinhaus auf flachem Sockel mit rückwärtig in Firstrichtung angefügtem Wirtschaftsteil. Das stockwerkweise ohne Überstände abgezimmerte Fachwerk des Wohnhauses, das traufseitig in der Mitte über eine Freitreppe erschlossen wird, ist nur durch geschosshohe Streben an den Eckständern ausgesteift und an der Giebelseite zur Berliner Straße komplett verkleidet. Links vom Eingang ist das Erdgeschoss massiv erneuert. Der von einem breiten, mit vertikaler Verbretterung versehenen, rechtsseitig angeordneten Zwerchgiebel bekrönte Wirtschaftsteil weist einen Höhenversprung im massiv gemauerten Erdgeschoss auf. Das konstruktive Fachwerk wird ebenfalls durch geschosshohe Streben ausgesteift.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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