Auestraße 7
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Battenberg
Dodenau
  • Auestraße 7
Wohnhaus
Flur: 2
Flurstück: 84

An einer platzartig erweiterten Kreuzung mit der Biegenstraße auf einer großen, unregelmäßigen Parzelle errichtetes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit zwei nach hinten in Firstrichtung anschließenden Erweiterungsbauten. Die Schwelle des zweifach überkragenden, mittig mit Winkelhölzern versehenen, zum Platz ausgerichteten Giebels trägt folgende Inschrift: "Wer Gott vertraut, der hat wohl gebaut Anno 1741". Das Fachwerk über dem nach hinten ansteigenden Werksteinsockel ist an den der Straße zugewandten Eckständern sowie dem traufseitigen Bundständer des Obergeschosses durch Mannfiguren teilweise mit Gegenstreben ausgesteift, die breite Gebälkzone wird durch gerundete Balkenköpfe und Füllhölzer sowie profilierte Schwellen betont. Der erste Erweiterungsbau zeigt einfaches konstruktives Fachwerk mit einer dem Ursprungsbau angepassten Gebälkzone, während der hintere, zu Wirtschaftzwecken mit einer großen Torfahrt versehene Anbau nur über einfaches Fachwerk verfügt. Links des Tores gibt es einen Geschossversprung mit niedrigerem in Ziegelmauerwerk errichteten Erdgeschoss.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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