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Klassizistischer Villenkubus von zwei Geschossen mit Zeltdach. Mit flachen Wandauflagen in der Senkrechten dreigeteilte, durch Buntsandsteingesimse und gotisierende Friese horizontal gegliederte Fassade. Im zweiten Obergeschoss seitlich auftretend klassizistische, gusseiserne Balkone mit Blumenschalen. Die Fassadenmitte in einem baulichen Nachtrag markant betont mit einem sandsteinernem, buntverglasten Veranda- und Balkonvorbau.
Rückwärtiges Fachwerkgebäude von ein bis zwei Geschossen und flachem Dachabschluss mit hohem Kamin, das einst die Waschküche und ein heizbares Zimmer umfasste, wohl Ende 19. Jh. erbaut. Typischer Nutzbau der Zeit, der in seiner einfachen Sichtfachwerkkonstruktion die untergeordnete Funktion als Wirtschaftsbau zum Ausdruck bringt.
Kulturdenkmäler aus architekturgeschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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