Berliner Straße 1
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Battenberg
Dodenau
  • Berliner Straße 1
Wohnwirtschaftsgebäude
Flur: 1
Flurstück: 154/1

In der Mitte des 19. Jahrhunderts an Stelle eines Vorgängerbaus aus dem Jahre 1740 errichtetes, giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkeinhaus an einer Kreuzung mit der Ringsstraße. Das über einem flachen Werksteinsockel erbaute fünfzonige Wohn- und Wirtschaftsgebäude zeigt in der Gebäudemitte zwei den Wohnbereich bildende Zonen, an die rückwärtig der Stallteil anschließt. Der Wohnbereich des ehemals aus dem Straßenraum zurückversetzten Hauses wurde um 1900 firstparallel verlängert und giebelseitig verschiefert. An der Traufseite zeigt sich ein konstruktives Fachwerkgefüge mit geschosshohen Streben, an dem die einzelnen Zonen noch immer deutlich ablesbar sind. Eine Inschrift über dem offensichtlich zweitverwendeten Sturzbalken des Scheunentors lautet: "Diese Scheuer thaten bauen, Philip Kinckel wohnhafft hier, nebst seiner lieben Eh=frauen, die ich jeß und auch berühr, schaut anna maria heist Ihr Name wie diß ausweist, diese haben Gott vertrauet und diese Scheuer erbauet 1740 d.3 may Zimmermeister ist gewesen david Schmid von engel".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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