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Im ausgehenden 19. Jahrhundert als Schmiede errichteter, eingeschossiger, traufständiger Bau aus Bruchsteinmauerwerk unter einem Satteldach. Rechts neben zwei gefasten Fensterlaibungen aus rotem Sandstein ist ein zweiflügeliges Tor angeordnet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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