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Zu Beginn des 18. Jahrhunderts errichtetes, leicht winklig, traufständig zur Straße ausgerichtetes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus auf einem flachen Sockel mit jüngerem, firstparallel angefügtem Anbau aus konstruktivem Fachwerk mit geschosshohen Streben sowie noch jüngerem Eingangsvorbau. Das stockwerkweise abgezimmerte Fachwerk bei dem die mit einem Zahnschnitt versehene Schwelle direkt auf dem Rähm aufliegt ist mittels geschosshoher Streben sowie einer weit gespreizten Dreiviertelstrebe am Eckständer des Erdgeschosses ausgesteift.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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