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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des späteren 19. Jahrhunderts über einem Bruchsteinsockel mit rückwärtig jüngerem Anbau. Das Fachwerk besteht aus geschossübergreifenden Gefügeständern mit zwischengesetzten Langriegeln, deren Profil auch über die Ständer fortläuft. In die Langriegel ist zweigeschossiges Zwischenständerwerk eingezapft, das durch nahezu geschosshohe Streben an den Eckständern ausgesteift wird. Das an der Straßenseite mit geprägten Blechplatten und im Giebel verschieferte Haus ist über eine kleine Freitreppe an der Traufseite erschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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