(x)Glockenweg 1, Evangelische Kirche, ehemals St. Marien
Glockenweg 1, Evangelische Kirche, ehemals St. Marien, Ansicht von Nordosten
Glockenweg 1, Evangelische Kirche, ehemals St. Marien, Taufstein der Kirche im Museum Frankenberg
Glockenweg 1, Evangelische Kirche, ehemals St. Marien, Ansicht von Nordwesten
Glockenweg 1, Evangelische Kirche, ehemals St. Marien, Ansicht von Nordosten
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Battenberg
Dodenau
  • Glockenweg 1
ev. Kirche, ehemals St. Martin
Flur: 3
Flurstück: 61

Das Martinspatrozinium der Kirche und die topografisch hervorgehobene Lage Dodenaus verweisen auf eine frühe, vielleicht fränkische Gründung. Die erste Erwähnung von Ort und Pfarre erfolgt aber erst in einer durch Papst Lucius III. ausgestellten Urkunde 1184 als "Tatinowi cum parrochia et decimis"; 1223/30 heißt der Ort "Dadenowa", 1290 "Todenowe". Vermutlich war das Dorf zusammen mit dem aus Reichsgut verschenkten, später wüsten Liebrighausen alter Aschaffenburg-Mainzischer Besitz. Der Bau der in Resten erhaltenen Kirche erfolgte wohl im 12. Jahrhundert. Um 1400 war auch Dodenau wüst, aber vielleicht schon Mitte des 15., spätestens im 16. Jahrhundert wieder bewohnt. Truppenbelegungen und die Pest während des Dreißigjährigen Krieges führten zu einem weiteren Verfall der mittelalterlichen Kirche, die in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts unter Verwendung von Bauresten und vermutlich mit altem Steinmaterial neu erbaut wurde. Ausgrabungen fanden nicht statt. Jüngst außen neu geputzt.

Die Kirche liegt am südwestlichen Rand des Dorfkerns an einer Geländeabbruchkante hoch über der Eder, nahe der Straße, die unterhalb der Kirche nach Bad Berleburg abzweigt und die Eder Richtung Hatzfeld quert.

Schlichter, breiter Saalbau aus Bruchstein. Vom romanischen Bau des 12. Jahrhunderts erkennbar erhalten ist die aus der Kirchenostwand vortretende Apsis, die allerdings vielleicht schon in gotischer Zeit erhöht worden zu sein scheint. Möglicherweise gehen aber vor allem noch Teile der Ost- und der Südwand (mit kleinem Portal) auf den Kernbau zurück, während die unregelmäßige Fensteranordnung besonders im Ostbereich der Kirche auf einen Umbau bzw. eine Erweiterung noch in mittelalterlicher Zeit schließen lassen (horizontaler Versatz in der südlichen Chorostwand in Traufhöhe der Apsis; vertikaler Rücksprung in der Kirchensüdwand).

Im 17. Jahrhundert wurden Teile der Umfassungsmauern und der hausartig vortretende Emporenanbau aus Fachwerk auf der Nordseite (Unterbau Bruchstein mit Kirchenportal, das Fachwerkgeschoss über lange Steintreppe von Osten zugänglich, darauf Fachwerkgiebel mit Halbwalm) neu erbaut. Auch die gesamte Innenteilung und das Dachwerk mit dem verschieferten Dachreiter (quadratischer Grundriss, achteckige Haube, vgl.: Bromskirchen, Frohnhausen, 1963 erneuert) entstanden damals. Die Flachdecke des Innenraums ruht auf zwei mächtigen Holzquerzügen, dessen westlicher von zwei, der östliche nur von einem starken Ständer auf der Südseite unterstützt wird; die Ständer mit eingehälsten Riegeln und Streben. Je zwei Längsunterzüge verbinden Wände und Querbalken miteinander. Das Holzwerk ist rot gefasst und zurückhaltend ornamental bemalt.

Zur Ausstattung gehört ein Altarkruzifix vom Dreinageltyp, wohl mit barocker Fassung, zweite Hälfte 15. Jahrhundert (vgl. Hatzfeld). Ein achteckiger Taufstein in Pfeilerform mit breitem Fuß und kaum ausladendem Becken, die Seiten mit flachem Beschlagwerk, ist am Becken auf „1621" datiert . Am südöstlichen Ständer ist die Kanzel befestigt: Polygonaler Kanzelkorb mit Füllungen, die Ecken sind durch eine Art Beschlagwerk betont; schmaler Schalldeckel mit Engelsköpfen und Kugelaufsätzen, um 1700. Der Kanzelaufgang wird durch den wohl etwas jüngeren Pfarrstuhl in der Raumecke geschützt. Schlichte, kassettierte Emporen nach Norden und Westen. Auf der Westempore steht die Orgel hinter fünfteilig-symmetrischem Prospekt, 9 Register auf einem Manual und Pedal, um 1900 von Eduard Vogt in Korbach erbaut. Außen an der Kirche zwei stehende Grabsteine mit Aufsätzen von 1669 und 1756 (Doppelgrabstein).


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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