Poststraße 1
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Battenberg
Dodenau
  • Poststraße 1
Wohnhaus
Flur: 1
Flurstück: 160

In flachem Winkel traufständig zur Poststraße und mit der Giebelseite auf die hier abknickende Auestraße ausgerichtetes Fachwerkgebäude aus drei unterschiedlichen Bauteilen. Der dreizonige als Scheune erbaute mittlere und älteste Teil ist als Ständerbau mit zweigeschossigem, zwischengesetztem Ständerwerk, das in profilierte Langriegel eingezapft ist, erbaut worden. Die Profile der seitlichen Riegel sind über die Gefügeständer weitergeführt. Eine Inschrift im Langriegel der mittigen Zone datiert den Bau: "Wilhelm Feisel und Eltrautha seine eheliche Hausfrau haben diese Scheur erbauet im jahr Christe anno 1775 den 13ten mai Zimmer meister Daviet Schmit von engelbach". Im Obergeschoss wird das bauzeitliche Gefüge an den Eck- und Bundständern durch Mannfiguren aus steilen Streben mit Kopfwinkelhölzern sowie teilweise gegenläufigen Fußbändern ausgesteift. Der rechts anschließende Fachwerkwohnteil ist ebenfalls als Gefügeständerbau errichtet worden. Das Profil der Langriegel läuft über die an den unteren Enden eingekerbten Gefügeständer hinweg weiter. Ausgesteift ist das einfach verriegelte Fachwerkgefüge im Erdgeschoss durch geschosshohe Streben, im Obergeschoss mittels Mannfiguren mit weit gespreitzten Streben. In den beiden Langriegeln findet sich folgende Inschrift: "Dises hauß hat unter göttlichem Beistand erbauet Jacob Specht Kiefermeister und desssen Ehegattin Anna Maria durch den Zimermeister Henrich Wirthaus Anno 1800". Links des ältesten Bauteils wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein zweigeschossiger Wirtschaftsteil mit massivem Erdgeschoss und Obergeschoss in konstruktivem Fachwerk errichtet.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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