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Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus an einer Kreuzung der Poststraße mit der Auestraße, dass auf einer spitzwinkligen Parzelle erbaut ist und daher von drei Seiten den Straßenraum bestimmt. Während das Erdgeschoss der Traufseite zur Auestraße massiv erneuert ist, zeigt sich an der auf die Kreuzung ausgerichteten Giebelfassade stockwerkweise mit Überständen abgezimmertes, symmetrisch aufgebautes Fachwerk aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Den zweifach überkragenden Giebel schließt ein Satteldach ab. Die Gebälkzonen sind durch Füllbretter mit Taustäben, im Giebel auch Schuppenbändern, und profilierten Schwellen betont. Weit gespreizte Streben mit Kopfwinkelhölzern, teilweise auch gegenläufigen Fußbändern steifen das Fachwerkgefüge an Eck- und Bundständern aus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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