Rößmühle
Rößmühle
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Battenberg
Dodenau
  • Rößmühle
Scheune der Rössmühle
Flur: 5
Flurstück: 14

Die zuerst als Papiermühle erbaute und in der Folgezeit als Mahl-, Öl- und Schneidmühle genutzte Anlage ist seit 1936 stillgelegt. Alle Gebäude sind aus Fachwerk über unterschiedlichen Sockeln errichtet und dokumentieren eine mit der Zeit und Betriebsgröße gewachsene Anlage.

Das mit geschosshohen Streben mit gegenläufigen Fußbändern an Eck- und Bundständern ausgesteifte Fachwerk der Scheune ist als Gefügeständerbau mit Langriegel errichtet worden. Dabei liegt der Langriegel über dem mittigen Scheunentor der Traufseite, entsprechend der Durchfahrtshöhe für Wagen, höher als die übrigen. Der Langriegel an der Giebelseite trägt folgende Inschrift: „Beschütze die geschenkten Güter, Lass uns die gaben wohl gedeihn: Lass theure Zeit und Ungewitter entfernt von unsern gränzen seyn Verhüte Krig und hungersnothundgib und unser täglich Brod“. An der Traufseite sind im Langriegel links des Scheunentores Bauherren und Baudatum genannt: „Durch Gottes Hülff Erbaut von Johannes Schneider und Anna Maria Eheleut den 28te Maij 1799“, rechts des Tores der Zimmermeister: „Zimmer Meister wahr Johann Christian Spieß in Elsotr‘. Die beiden Zonen seitlich des Tores sowie an der Giebelseite sind im Erdgeschoss mit einem Rundstabprofilrahmen besonders betont. Bemerkenswert sind außerdem die beschnitzten Kurzständer über dem Tor.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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